Wenn man sich selbstständig macht, hat man mehr Spielraum um die Steuerlast zu reduzieren. Einige Erfahrungen.
Die Selbstständigkeit hat vor allem den großen Vorteil, dass man sich die Zeit selbst einteilen kann und man ist sich selbst der Chef. Das sind m.E. die Hauptgründe sich selbstständig zu machen. Die Bedingungen dafür sind aber nicht so gut, wie in anderen Ländern, da der gesellschaftliche Maßstab die ‘angestellten Arbeit‘ ist.
Der große Nachteil der Selbstständigkeit ist, dass man viel mehr arbeiten muss und dass man keine Sicherheit, wie ein regelmäßiges Einkommen, hat. Zudem muss man die Buchhaltung selbst machen, wenn man keine Steuerberatung hat.
Kleinunternehmerregelung
Zu unterscheiden gilt ein Kleinunternehmer, gemäß Paragraph 19 der Umsatzsteuergesetzgebung, von einem “normalen” Selbstständigen. Der Kleinunternehmer verdient maximal 17.500 Euro im Jahr und muss dafür keine doppelte Buchhaltung machen oder die Umsatz- bzw. Vorsteuer abführen. Hier reicht eine einfache Gewinn-Verlust Ermittlung. Wenn man aber die 17.500 Euro überschreitet und unter 50.000 Euro bleibt, muss man im darauffolgenden Jahr die Kleinunternehmerschaft aufgeben.
Wenn man beginnt, muss man sich natürlich auch beim Finanzamt anmelden, dann bekommt man eine Steuernummer und man muss Rechnungen erstellen, die über eine fortlaufende Nummer verfügen. Und natürlich muss alles nachvollziehbar sein – keine Buchung ohne Beleg.
Beispiele für Abzugsfähiges
Ich will hier mal eine Erfahrungen, was man von der Steuer absetzen kann, zum Besten geben! Generell gilt, alles was man für die Arbeit braucht, kann man von der Steuer abziehen. Und gleich vorne weg: Die Kosten der Steuerberatung kann man komplett der Steuerlast entziehen. Das ist sicherlich der kürzeste Weg zum Ziel. Übrigens auch die entsprechende Software dazu.
Eine Arbeitsecke kann man in der Regel nicht absetzen. Es muss ein eigenes Zimmer sein, das ist zwar ungerecht, aber eine Tatsache. Hat man eine Arbeitsecke, arbeitet man offiziell wohl im Takkatukkaland. Ein Zimmer muss selbstverständlich auch ausgestattet werden, was bedeutet dass man das Inventar – vom Schreibtisch über die Pflanzen bis zum Computer – absetzen kann.
Man ist aber auch viel unterwegs und auch das lässt sich anrechnen. Das eigene Fahrzeuge kann man mit 30 Cent den gefahrenen Kilometer abrechnen. Das Fahrrad konnte man auch mal pro Kilometer ansetzen, aber das hat die CDUgeführte Regierung der letzten Jahre abgeschafft.
Wenn man mehrere Tage unterwegs ist, kann man 24 Euro pro Tag geltend machen und wenn man acht Stunden unterwegs war, dann sind es 12 Euro. Aber am ersten und letzten Tag der mehrtägigen Geschäftsreise – als wäre es nicht schon kompliziert genug – sind es dann nur 12 Euro. Soviel zum Plan, der Vereinfachung der Steuer.
Es gibt natürlich noch etliche andere Tricks, von denen die Fachleute wissen. Aber neben den Abschreibungen größerer Maschinen, lässt sich mit derartigen Investitionen ebenfalls die Steuerlast reduzieren.