Besitz oder Eigentum?

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wo macht man hier einen Unterschied, gibt es überhaupt einen Unterschied?

Ja, es gibt einen juristischen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Dieser ist vor allem für den Handel von Interesse.

Besitz und Eigentum: Der Unterschied

Wer im Besitz einer Sache ist, muss noch lange nicht der Eigentümer sein. Wenn ich mir das Auto eines anderen leihe, bin ich nicht der Eigentümer. Aber solange über das Auto die Verfügungsgewalt habe, ist es mein Besitz. Wenn ich mir ein Auto, oder einen anderen Gegenstand, widerrechtlich aneigne, gelange ich in den Besitz des Autos. Doch auf diese Weise bin ich dennoch kein Eigentümer.

Wenn man ein gestohlenes Auto kauft, wird man ebenfalls nicht der Eigentümer. Das Eigentum an einem gestohlenen Gegenstand kann man kategorisch nicht erwerben, da beim Auffinden, der Eigentümer ein Recht auf Rückforderung hat. Man kann im Übrigen auch kein Eigentum an illegalen Gegenständen erwerben, wie beispielsweise an Drogen. Ein Handel mit illegalen Gegenständen beispielsweise erhöht daher auch die Inflation, da mehr Geld als Warenwert im Umlauf ist – da beispielsweise Drogen nicht als Warenwert gesehen werden.

Wann erwirbt man Eigentum an einer Sache?

Die Frage, die man sich nun stellt ist, wann wird man Eigentümer an einem Gegenstand? Wenn man bezahlt? Wenn man zustimmt? Letzteres ist richtig! Wenn zwei Willenserklärungen darüber übereinkommen, dass der Gegenstand – zu welchen Bedingungen auch immer – den Eigentümer wechselt, hat man das Eigentum an einer Sache erworben. Genau in diesem Augenblick. Es entstand ein Vertrag, der in der Regel immer einen finanziellen Gegenwert veranschlagt.

Verständnisfrage zu Besitz und Eigentum

Ich kaufe mir eine Hose in einem Geschäft, bezahle aber noch nicht, sondern lasse es anschreiben. Ich gehe aus dem Laden und treffe einen Bekannten. Diesem gefällt die Hose und ich verkaufe die Hose an ihn. Darf ich das?

Die Antwort, wie oben beschrieben, ist: Ja! Ich habe das Eigentum an der Ware qua Willenserklärung erworben. Die Hose muss ich dann dennoch in dem Geschäft bezahlen. Denn Eigentum erwirbt man durch eine Willenserklärung. Wenn den Gegenstand nicht bezahlt, ist das Diebstahl oder Betrug oder derlei mehr.

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