Fremdenfeindlichkeit strafrechtlich verbieten

Man sollte Fremdenfeindlichkeit, Faschismus, Rassismus und Nationalismus verbieten und strafrechtlich ahnden.

In Deutschland ist die Verherrlichung des Nazi-Regimes verboten, dennoch gibt es die “AfD” und Nazis marschieren durch die deutschen Städte. Daher muss es ein weiteres Verbot geben, nämlich das Verbot sich öffentlich fremdenfeindlich zu äußern.

justiz wagen

Alle Ausdrücke und Reden, die geeignet sind, andere Menschengruppen herabzuwürdigen oder zu diskriminieren müssen verboten werden. Das könnte eine Art und Weise sein, wie sich die Faschisten wieder schämen für das, was sie sagen.

Wörter wie Asyltourismus, mein Volk zuerst, Batschaken, Neger, die Migration sie die Mutter aller Probleme, die NS-Zeit sei ein Vogelschiss, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse, und Wörter die absichtlich in Verbindung mit der Nazi-Zeit verwendet werden gehören verboten und wer sie sagt, sollte mit einer Haftstrafe von nicht unter drei Jahren verurteilt werden.

Der Rechtsstaat muss sich gegen rechts wehren, denn diese Leute wollen die Demokratie abschaffen. Mit Wörtern fängt es immer an und denen folgen Taten. Das zeigt sich nicht zuletzt in den USA oder in anderen Ländern, wie Ungarn. Dort ist es inzwischen verboten, obdachlos zu sein.

Dies wäre auch eine sehr gute Möglichkeit die “AfD” loszuwerden, denn alle diese Nazis benutzen solche Begrifflichkeiten und tätigen rassistische und faschistische Aussagen. Damit könnte man ihnen die Immunität aufheben und sie bestrafen. Dann wären kaum noch Leute in der Partei, vermutlich sogar keine einzige Person mehr.

Wir wissen doch wie es weiter- und ausgeht, die Geschichte wiederholt sich gerade. Wir können diese Aussagen doch nicht sehenden Auges hinnehmen und einfach weitermachen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist auf dem Spiel und für diese Freiheit starben tausende Menschen. Das können wir uns nicht schon wieder von den Nazis kaputt machen lassen.

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