Jedes Jahr zum 1. Januar ändert sich viel in den Gesetzestexten in Deutschland. Hier ein kleiner Überblick über die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2013.
Was sich am 1. Januar 2013 an den gesetzlichen Bestimmungen ändert sei hier zusammengefasst, selbstverständlich sind nicht alle Gesetze berücksichtigt, aber die meines Erachtens Wichtigsten:
Die Praxisgebühr wird abgeschafft. Seit knappen 10 Jahren muss man nun keine 10 Euro im Quartal beim Arzt zahlen um behandelt zu werden. Das Ziel der Praxisgebühr war es die Leute vom Arztgang abzuhalten, obwohl man überall hört, im Zweifelsfall soll man zum Arzt. Naja, vorbei vorbei
Ab 1. Januar 2013 gibt es Änderungen beim Elterngeld: Anträge für Kindergeld, die ab dem Datum geboren werden, sollen stark vereinfacht werden. Dabei geht es vor allem um die Ermittlung der Einkommensverhältnisse.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird ab dem 1. Januar 2013 auf 450 Euro erhöht. Wer nach dem Datum einen Minijob anfängt ist Rentenversicherungspflichtig.
Vermutlich erst zum 1. April, dann aber rückwirkend zum 1. Januar 2013 sollen Pauschalen für Ehrenamtliche Tätigkeiten auf 720 Euro (von jetzt 500 Euro) angehoben werden. Dafür benötigt man einen Freistellungsbescheid des Vereins für das Finanzamt. Spenden an Vereine dürfen nunmehr bei der Umstatzsteuer berücksichtigt werden. Die Übungsleiterpauschale steigt 2.100 Euro auf 2.400 Euro.
Zum 1. Januar 2013 wird das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geändert, was die Aufhebung des Monopols der Schornsteinfeger bewirkt.
SEPA bedeutet “Single European Payment Area” und regelt die einheitliche Überweisungsformen in der EU. Firmen die mit Lastschriftverfahren arbeiten, müssen diese neu und zwar schriftlich erstellen.
Künftig werden alle Führerscheine auf 15 Jahre befristet ausgestellt. Diese Regelung kommt zum 19. Januar 2013.
Ab ersten Januar 2013wird jeder Haushalt GEZ zahlen müssen und zwar unabhängig von einem Empfangsgerät, da dies nun auch auf das Internet ausgeweitet wird. Eine Befreiung davon wird ungleich schwerer, selbst Behinderte Menschen müssen nun zahlen, wenn auch weniger, da sich die öffentlich-rechtlichen Sender nun barrierefrei geben.
Das Patientenrechtegesetz wird noch nicht zum 1. Januar 2013 geändert.
Weitere interessante Änderungen und Erklärungen findet man auf dem Blog von Jenny.
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