Terror & Datenschutz – VDS

Die Terroranschläge sollen nicht zu Einschränkungen der Rechte führen, sagen alle – aber was ist mit der Vorratsdatenspeicherung?

Ähnlich wie die USA am 11. September 2001, gut damals noch zusätzlich unter der Neokonservativen Bush-Regierung, reagiert haben, scheint nun auch Europa zu reagieren. Wir schicken Truppen in die Welt und überwachen die interne Bevölkerung. Es gab eine Zeit, da fanden wir das, was die NSA macht böse, aber wenn unsere Regierung das macht?!

Die Datenspeicherung, also genauer gesagt, die Datenvorratsspeicherung, ist ein Effekt dieses Terrors, dem wir ja alle trotzen wollen. Wenn wir uns von dem Terror nicht beeindrucken lassen wollen, müssen wir das hochhalten, was die Leute des sogenannten “IS” uns nehmen wollen: Die Freiheit, unsere Menschenrechte – dazu gehört nun mal auch das Fernmeldegeheimnis; auch vor unserer Regierung. Seinem Ehepartner sagt man ja auch nicht alles und das hat seine Gründe.

Wenn die Daten gesammelt sind, sind sie erst wertvoll. Auch wenn meine Regierung mich tatsächlich nur schützen will und mit den Daten nichts “böses” anfängt – wer sagt mir denn, dass die Regierung nicht gehackt wird? Unwahrscheinlich – bei weitem nicht, das ist doch bereits passiert! Würde der BND oder MAD oder sonst ein Nachrichtendienst gehackt werden, würde das doch gar nicht an die Öffentlichkeit kommen.

Welche Daten werden bei der Vorratsdatenspeicherung erhoben? Alle Verbindungsdaten von Anrufen, SMS (hier sogar der Inhalt, weil es technisch wohl nicht anders machbar sei..?!) und die IP-Adresse – damit kann man zurückverfolgen, wer wohin gesurft ist!

Und da man kein konkretes Ziel hat, wird alles erfasst. Wie war das nochmal mit der Unschuldsvermutung? Die erste Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgericht gekippt. Unvereinbar mit der EU-Grundrechts Charta, so hieß es. Aber weil man ja irgendwas machen muss (egal wie sinnlos), wurde eine sehr leicht abgeschwächte Version eines an sich schon falschen Instruments (so meine Meinung) wieder initiiert.

Es hat in den 70er Jahren nichts gebracht, als man auf der Suche nach der RAF war und noch bedeutender ist doch, dass es in Frankreich nichts gebracht hat. Ja, in Frankreich hat man die Vorratsdatenspeicherung eingeführt und dennoch gab es die unfassbaren Terroranschläge.

Die Regierung gibt ja eigentlich sogar zu, dass es den Terror nicht verhindert, aber man soll die Netzwerke aufdecken können. In Frankreich hat man dafür aber den Notstand ausgerufen, um dies zu erreichen. Damit hat die Polizei sowieso mehr Befugnisse, was auch in Deutschland so wäre…

Alles in Allem muss also das Verfassungsgericht mal wieder entscheiden! Nun könnte man denken, irgendjemand wird schon klagen – aber man kann auch selbst mithelfen. Eine digitale Unterschrift zur Unterstützung bietet der vertrauenswürdige Verein Digital Courage.  Das ist einfach und binnen von wenigen Minuten erledigt.

Wer ein bisschen Geld für den Erhalt der Demokratie erübrigen kann, kann sich auf deren Seiten auch eine Spende hinterlassen. Ich sage auch mal Dankeschön!

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