Ein Gutachten des Bundestags bestätigt, die Vorratsdatenspeicherung ist immernoch illegal!
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) sei illegal, gemäß des Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Immer wieder kommt das Gesetz auf den Plan und immer wieder verbietet es ein Gesetz. Auch der Europäische Gerichtshof hat das Projekt gekippt. Ja, es gab schon ein paar Anläufe, aber es bleibt der feuchte Traum der Hardliner im Bundestag.
Die VDS, die bereits gesetzlich aktiviert wurde und ab Juli 2017 greifen, speichert Metadaten ohne einen Verdachtsmoment – von jeder Person. Das sei mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren. Das deutsche Datenschutzrecht ist ebenfalls nicht EU-konform und muss geändert werden. Darüber streiten sich der Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit dem Justizminister Heiko Maas (SPD). Das muss bis 2018 abgewickelt sein.
Nach der Untersuchung des Gesetzes durch den Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erfülle nicht die Vorgaben, die das Gericht gemacht hat. Nur wenn ein Verdacht vorliegt, soll eine Vorratsdatenspeicherung erlaubt sein. Es muss Ausnahmen geben, wie Journalisten oder Ärzte oder Abgeordnete, und es muss auch auf die Örtlichkeit bezogen sein. Das Gesetz sieht deren Erhebung zwar vor, sie sollen aber nicht ausgewertet werden. M.E. ist der beste Datenschutz aber immernoch der, wo erst gar keine Daten gesammelt werden.
Die Stimmen, das Gesetz nun zurückzuziehen, mehren sich. Die Kosten für die Unternehmen werden dafür auf 600 Millionen Euro geschätzt.