Seit heute gelten Änderungen beim Straßenverkehrsrecht und viele hoffen auf Besserungen beim Radverkehr.
Ab heute, den 28. April 2020, gelten neue Verkehrsregeln, die auch den Radverkehr schützen sollen. Dabei setzt das Verkehrsministerium unter Scheuer (CSU) auf härtere Strafen. Das ist sowieso das Standardrezept der Konservativen. Doch wie will man die neuen Rechte umsetzen?
Es gelten höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen und für das Parken. Das Parken auf Radwegen kostet künftig 55 Euro (bisher waren es 20 Euro). Das wird meines Erachtens kaum etwas ändern, denn auch die Polizei parkt gerne auf dem Radweg, wie ich schön des Öfteren bemerkte. Das hat zwar abgenommen, aber werden tatsächlich mehr Knöllchen verteilt? Dazu müsste es auch stärker kontrolliert werden. Das geschieht vielleicht bei Aktionstagen, aber generell habe ich da wenig Hoffnung.
Doch man kann das ja mit dem Handy dokumentieren und weiterleiten. Das hat zwar ein Geschmäckle, aber vielleicht führt es ja tatsächlich zu einer höheren Akzeptanz von Fahrrädern im Straßenverkehr.
Dasselbe Dilemma gilt für abbiegende Lkws, die künftig Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Wie wird das erfasst? Da müsste man ja Radarkontrollen an so vielen Straßenkreuzungen einsetzen. Das ist schlicht nicht praktikabel. Und wenn dann wieder eine Person auf dem Rad brutal überfahren wurde, werden die Lkw-Fahrenden stärker bestraft. Das bringt die Menschen aber leider nicht mehr ins Leben zurück…
Wovon ich mir als Radfahrer relativ viel erhoffe ist, dass das Überholen nun mindestens 1,50 Abstand erfolgen muss. Doch auch hier gilt, soll ich alle, die das nicht tun, anzeigen? Schon zuvor war ausreichend Platz einzuhalten und viele Gerichte sagten, das läge bei 1,50 Meter. Aber wie kontrollieren? Sollen die Radfahrenden die Autofahrenden anzeigen und wie soll man das beweisen?
Außerorts gilt übrigens ein Mindestabstand beim Überholen von zwei Metern. Das ist schon einfacher nachzuweisen, denn dann muss das Auto auf der anderen Spur sein. Wird der Verkauf von Kameras ansteigen? Denn diese sind auch in einem Graubereich. Die Speicherung des öffentlichen Verkehrs darf nur bezüglich eines Unfalls erfolgen, ansonsten muss man das Videomaterial eigentlich löschen.
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Es ist eine subjektive Einschätzung, aber es kommt mir schon etwas ruhig um die Blüten…